Grundsätzlich können nur Personen, die in Stans oder Oberdorf wohnhaft sind, eine Parzelle im Familiengärtnerverein Stans pachten.
Sollte es keine Bewerber aus diesen Gemeinden geben, können ausnahmsweise auch Interessierte aus anderen Gemeinden („Auswärtige“) eine Parzelle erhalten.
Die Mitgliedschaft im Familiengärtnerverein Stans ist obligatorisch für alle Pächter. Der aktuelle Mitgliederbeitrag beträgt 30.00 CHF pro Jahr (Stand 2023).
Die Standardgröße einer Parzelle beträgt 10 x 10 Meter, also 100 m². Der Mietpreis liegt derzeit bei 0.75 CHF pro Quadratmeter, was für eine ganze Parzelle 75.00 CHF pro Jahr entspricht.
Zu jeder Parzelle gehört ein Gerätefach von etwa 1 x 1 Meter im gemeinschaftlichen Gebäude auf dem Gartenareal.
Bei erstmaligem Bezug einer Parzelle ist ein Depot von 200.00 CHF zu hinterlegen. Zusätzlich wird für den Schlüssel zum Eingangstor ein Depot von 20.00 CHF erhoben. Beide Depots werden bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.
Pflichten der Pächter
Jeder Pächter ist verpflichtet, pro Jahr zwei Frondienste zu je 4 Stunden zu leisten. In der Regel finden diese Frondienste im Frühling und im Herbst statt. Es können jedoch auch andere, vom Vorstand festgelegte, allgemeine Arbeiten als Frondienst angerechnet werden.
Für jeden nicht geleisteten Frondienst wird eine Abgeltung von 50.00 CHF erhoben.
Ein unentschuldigtes Fernbleiben von der Generalversammlung wird mit einer Busse von 50.00 CHF geahndet.
Weitere Regelungen
Weitere Details zu Rechten und Pflichten der Pächter sind in den Vereinsstatuten sowie in einer ergänzenden Gartenverordnung festgelegt. Diese Dokumente regeln das Zusammenleben und die Nutzung der Gartenanlage im Detail.